Verbote in der von liberalen Werten geprägten Bundesverfassung sind kaum zu finden. Verboten sind die Todesstrafe, Folterungen und die Zensur. Neu gilt nun auch seit dem letzten Abstimmungswochenende ein Verbot von Minaretten. Dem gegenüber steht, als eigentlicher Kontrast, die Gewährleistung unserer Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wie ist ein solches Abstimmungsresultat am letzen Wochenende zustande gekommen? Warum wurden unsere schweizerischen Grundwerte in der Bundesverfassung mit einem Minarettverbot in eine ausgrenzende Richtung verändert? Wie konnte es zu diesem Kontrast in unserer Verfassung kommen?
Bitter müssen wir erkennen, dass die Diskussionen in der Bevölkerung offenbar an uns vorbeigegangen sind. Unsere Parteibasis – mindestens diese, mit der ich die Fragen diskutieren konnte, hatte die Initiative gegen den Bau von Minaretten deutlich abgelehnt. Es gab auch in meinem Umfeld keine Signale, die meine Einschätzung vor dem Abstimmungswochenende hätten verändern können. Ich war überzeugt davon, dass die Initiative abgelehnt würde. Religions- und Glaubensfragen sind aber offenbar derart intim, dass man versucht ist, von einem Tabuthema zu sprechen. Die wahren Ängste und Überzeugungen werden kaum ausgesprochen – eine mögliche Erklärung dafür, wie am letzten Sonntag entschieden wurde. Abgesehen davon scheint es, das Engagement der Mitteparteien und der Wirtschaft war zu bescheiden.
Die Bundesverfassung ist unsere Hausordnung. Hier regeln wir das Zusammenleben
in unserem aus der liberalen Bewegung heraus entstandenen Staat. Das bedeutet,
dass die persönliche Freiheit und die Toleranz bei der Festsetzung
der einzelnen Artikel massgebend sind. Eingeschränkt wird nur, wo
es unbedingt nötig ist und wo im Grundsatz die persönliche Freiheit
im Selbstverständnis des westlich-liberal geprägten Staates in
Gefahr ist. Also bei der Todesstrafe, bei Folterung und bei der Zensur.
Eine Bestimmung über den Bau von Türmchen hat darin nichts verloren.
Das gehört im Baugesetz geregelt.
Es lohnt sich deshalb darüber nachzudenken, wie man mit Initiativen
dieser Art in Zukunft umgeht. Initiativen können nur die Verfassung
ändern. Und die ist für uns Schweizerinnen und Schweizer zu heilig,
als dass damit so leichtfertig umgegangen werden darf. Überspitzt
formuliert verkommt die Verfassung zum Jekami durchgesetzter Ideen, die
auf Gesetzstufe eher ihre Berechtigung hätten. So wie das Türmchenverbot
– es gehört nicht die Verfassung. Es gehört ins Gesetz. Deshalb
ist eine Gesetzesinitiative fällig.
Andy Tschümperlin