Elternbildung gehört ins Weiterbildungsgesetz

Elternbildung vermittelt Kenntnisse und fördert den Erfahrungsaustausch. Sie bietet Orientierungshilfen und gibt Impulse für die verantwortungsbewusste Gestaltung des Prozesses der Erziehung und des Zusammenlebens.

Elternbildung regt an, sich über Grundhaltungen und Werte klar zu werden und diese zu vertreten. Elternbildung ist Teil der Erwachsenenbildung. Sie befasst sich mit allen Aspekten der Erziehung und des Zusammenlebens in der Familie. Elternbildung hat zum Ziel, Familien zu unterstützen und deren Gesundheit im umfassenden Sinn zu fördern. Sie ist eine wichtige präventive und gesellschaftliche Aufgabe. Elternbildung richtet sich an Mütter und Väter sowie an andere Erwachsene, die mit Kindern zusammenleben oder Kinder erziehen. Elternbildung zeigt Wege auf, wie die Kräfte und Ressourcen der Erwachsenen und der Kinder aufgebaut und nachhaltig gestärkt werden können.

Elternbildung ist qualifizierte Facharbeit. Ihre Inhalte und Methoden sind zielorientiert und den Bedürfnissen der Teilnehmer angepasst. Sie wird von spezifisch ausgebildeten Personen vermittelt. Die Ziele der Anbieter und die Heterogenität des Zielpublikums bedingen eine inhaltliche, formale und methodische Vielfalt der Angebote, die sich klar von Therapie, Selbsthilfe oder reinen Freizeitangeboten abgrenzt. Elternbildungsveranstaltungen werden im Hinblick auf eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung evaluiert.

Mit meiner Motion möchte ich die Elternbildung im Weiterbildungsgesetz verankern. Diese Verankerung ist nötig, damit die Qualität dieser Bildung gewährleistet werden kann. Denn die Qualitätssicherung wird durch den Dachverband Elternbildung Schweiz gemacht. Sie wurde in den letzten Jahren durch Bundesbeiträge finanziert. Die Dachverbände in der Weiterbildung gewährleisten seit Langem eine nationale Koordination sowie die nicht zu vernachlässigende Unterstützung für die Weiterbildung in verschiedenen Bereichen. Mangels adäquater Rechtsgrundlagen und in Erwartung des Rahmengesetzes zur Weiterbildung erfolgt die Finanzierung dieser Verbände seit vielen Jahren auf der Grundlage einer Richtlinie des Bundesamtes für Kultur. Der in der Volksabstimmung vom Mai 2006 mit sehr breiter Zustimmung angenommene Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bundesrat den klaren Auftrag, das eben erwähnte Gesetz vorzubereiten, welches die Bereiche und Kriterien der Weiterbildung festlegen soll. Die Vorbereitungsarbeiten wurden inzwischen aufgenommen, die Vernehmlassung ist für die zweite Hälfte des Jahres 2011 geplant.

Als ehrenamtlich tätiger Präsident von Elternbildung Schweiz bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen. Damit garantieren Sie die Qualitätssicherung in der Elternbildung, und Elternbildung - davon bin ich felsenfest überzeugt - ist eine wichtige Bildung.

Andy Tschümperlin

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