Gegen den Axen-Ausbau

Der Ausbau der Axenstrasse ist eine Entscheidung, die auf dem sogenannten Netzbeschluss aus dem Jahr 1960 basiert, als man den Nationalstrassenbau beschlossen hat. Da wo sich die Bevölkerung bezüglich Netzbeschluss rechtzeitig eingesetzt hat, wurden moderne Lösungen gefunden wie z.B. im Säuliamt. An anderen Orten wurden Projekte aus finanziellen Gründen gestrichen und wieder anderswo wurden die ursprünglichen Projekte in die Tat umgesetzt. In den letzten 40 Jahren hat man die Axenstrasse für mehrere Hundert Millionen Franken ausgebaut: Von der Landstrasse zu einer Nationalstrasse 3. Klasse mit eingebauter Lösung für den Langsamverkehr – und das ist gut so.

Lange hat sich die Schwyzer Regierung in Bern für einen Axenausbau eingesetzt, in den letzten Jahren hat die Stimmung in der Bevölkerung aber umgeschlagen. Dafür kann der Schwyzer Regierungsrat nichts, Zeiten ändern sich. Diese Zeichen der Zeit hat das Schwyzer Kantonsparlament vor einem Jahr erkannt und im letzten Moment versucht, die richtigen Schlüsse aus diesen Erkenntnissen zu ziehen – mit der Annahme des Postulats, das den Schwyzer Regierungsrat auffordert, alles in die Wege zu leiten, um den Axenausbau zu verhindern. Daraufhin musste die Schwyzer Regierung in Bern das Gespräch suchen, da der Entscheid zum Axenausbau ein Bundesratsbeschluss mit dem Namen ‚Sachplan Verkehr’ ist. Wir sind nicht überzeugt davon, dass die zuständigen Regierungsratsmitglieder den Parlamentsauftrag im Sinne des Postulats umgesetzt haben, weshalb wir uns entschieden, nachzuhaken.

Zum Sachplan Verkehr kann nur noch auf höchster Ebene, beim Bundesrat, interveniert werden. Da nützen weder lokale, noch regionale Unterschriftensammlungen, Protestvoten oder weitere Vorstösse im kantonalen Parlament etwas. Und mit der Möglichkeit einer Motion kann nur das Gesetz verändert werden. Wie stellt man sich das vor? Soll man ein Gesetz schreiben, das den Bau eines Axentunnels verbietet? Dasselbe betrifft die Initiative. Sie kann nur die Verfassung ändern. Gehört der unerwünschte Tunnelbau tatsächlich in die Verfassung oder in das Gesetz? Die Verwendung dieser beiden Volksrechte ist hier nicht sinnvoll. Hier nützt nur noch das Einschreiten beim Bundesrat mit einer Aufsichtsbeschwerde, mit der man sich einzig gegen eine behördliche Massnahme richten kann.

Denn es gibt genügend Argumente unseres Kantons, die man in Bern überzeugend vertreten kann:

  1. Der Ausbau der Axenstrasse zur Nationalstrasse 3. Klasse ist wie im Netzbeschluss von 1960 vorgesehen, abgeschlossen.
  2. Nachdem Hunderte von Millionen Franken von Bund und Kantonen in die Axenstrasse investiert wurde, soll nun wieder eine Milliarde Franken verbaut werden.
  3. Für eine Strecke, die keinen Engpass darstellt. Oder wann war der letzte Stau am Mositunnel? Dass diese Strasse keinen Engpass darstellt, sieht auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) so. Im Programm für Engpassbeseitigungen vom November 2009 sind an die 50 Projekte aufgeführt – der Axen ist nicht dabei.
  4. Der Mositunnel wird so oder so saniert, bevor irgendein neuer Tunnel in Betrieb ist. Die Gemeinde Ingenbohl wird sich diesem Problem also stellen müssen – unabhängig von einem Axenausbau. Zudem zeigt eine Machbarkeitsstudie, dass der Mositunnel auch unter Betrieb saniert werden kann.
  5. Falls die neuen Tunnels gebaut würden, muss der Kanton Schwyz die alte Axenstrasse für Millionen von Franken pro Jahr unterhalten. Jetzt ist das Bundesaufgabe.
  6. Wir Nationalräte sind vom ganzen Kanton gewählt und vertreten alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur eine einzelne Gemeinde. Betroffen vom Axenausbau sind nämlich neben Ingenbohl vor allem die Gemeinden Freienbach, Feusisberg, Rothenthurm, Sattel und Schwyz, da die H8 vor der Fertigstellung steht. Jeder Lastwagenfahrer wird sich für diese Nord-Süd Abkürzung über den Sattel durch den Axen bedanken.

Dies sind nur einige Argumente. Es gibt noch weitere Argumente technischer Art, besonders rund um die Aufklassierung der Axenstrasse in eine Nationalstrasse 2. Klasse oder um die weiteren finanziellen Verpflichtungen, die dadurch auf den Kanton Schwyz zukommen würden.

Wir sind nach Bern gewählt worden, um uns für den Kanton Schwyz einzusetzen und nicht um Einzelinteressen zu vertreten. Es geht hier auch offensichtlich nicht um Parteipolitik, sondern um die Sache: Darum, dass wir die Lebensqualität unseres schönen Kantons beibehalten wollen. Und wir denken nicht, dass der Schwyzer Bürger bereit ist, etliche Millionen Franken in den Axen zu stecken, wenn das Bundesaufgabe bleiben kann. Für diese Sache stehen wir ein. Bei der Frage der Axenstrasse müssen wir uns als Volksvertreter deshalb mit allen Mitteln Gehör in Bern und zwar beim Bundesrat verschaffen.

Nationalrat Peter Föhn (SVP)
Nationalrat Pirmin Schwander (SVP)
Nationalrat Andy Tschümperlin (SP)

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