Parlamentarische Initiative zur Schaffung der Gesetzes-Initiative

Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.

Begründung:
Als Ergänzung der bestehenden Volksrechte und zum Finanzreferendumsrecht empfiehlt sich das Gesetzesinitiativrecht. Die Stimmberechtigten können mit diesem Instrument ihre Revisionsvorschläge präziser, nämlich im Gesetz, platzieren.

Die Bundesverfassung ist unsere Hausordnung, hier regeln wir das Zusammenleben in unserem aus der liberalen Bewegung heraus entstandenen Staat. Initiativen können nur die Verfassung ändern. Die Verfassung sollte für uns Schweizerinnen und Schweizer eine zu ernste Sache sein, als dass nur die Möglichkeit zu ihrer aktiven Mitgestaltung möglich sein darf. Überspitzt formuliert verkommt die Verfassung zum Jekami durchgesetzter Ideen, die auf Gesetzstufe eher ihren berechtigten Platz hätten.

Andy Tschümperlin

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