Nein zur Initiative «Für demokratische Einbürgerungen»

5. April 2008 - Rede an der SVP-Delegiertenversammlung in Lungern  von Nationalrat Andy Tschümperlin

Ich halte hier ein Schweizer Qualitätsprodukt in den Händen (Pass). Eines für das ich und die hier Anwesenden zwar nichts dafür können, aber es ist trotzdem ein Qualitätsprodukt. Ein emotionales Qualitätsprodukt. –– Und das ist auch ein Schweizer Qualitätsprodukt (Sackmesser), auf das wir so stolz sind, das in meiner Heimatgemeinde Schwyz hergestellt wird –– und zwar von vielen Ausländern.

Von Ausländern, die stolz darauf sind, dieses Sackmesser mit dem Schweizer Symbol, dieses unglaubliche Identifikationsobjekt, herzustellen.

Nationalrat Andy Tschümperlin

Bild: Nationalrat Andy Tschümperlin

Viele genau dieser Ausländer haben jahrelang versucht, den guten roten Schweizer Pass, zu dessen positivem Image sie tagtäglich beitragen, zu erlangen. Und sie haben es trotz tadellosem Leumund an der Urne nicht geschafft: Weil nach Ansicht von vielen Schweizer Bürgern Gezici, Akinci, Kesic und Ilmaz nicht zu unseren Namen Meier, Tschümperlin, Schwander und Föhn passen. Obwohl sich diese Familien nichts zu Schulden haben kommen lassen, die Kinder längst breiten Schwyzer-Dialekt sprechen und im Fussball zu den besten gehören.

Als ehemaliger Präsident der kantonalen Bürgerrechtskommission habe ich im Kanton Schwyz erlebt, was mit Einbürgerungsgesuchen an der Urne passiert. Von den rund 100 Gesuchen pro Jahr, wurden innerhalb von 5 Jahren immer mehr Gesuche ohne Begründung abgelehnt. Im Jahr 2003 betrug die Ablehnung 63%. Also mehr als jedes zweite Gesuch wurde ohne Begründung – wohlverstanden – ohne sachliche Begründung abgelehnt.

Um diese Menschen geht es in der Einbürgerungsfrage. Nicht um die Einbürgerung krimineller Ausländer. Soll man kriminelle Ausländer ausschaffen? –– Ja, denn eine Gemeinschaft braucht Grenzen, die eingehalten werden müssen. Es ist die Aufgabe des Staates, die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, nicht die Aufgabe des Volkes, deshalb den friedliebenden Fabrikarbeitern und sorgfältigen Heimarbeiterinnen und ihren hier aufwachsenden Kindern die Quittung zu präsentieren und sie deshalb nicht einzubürgern. Auch bei uns als Schweizer geborenen gibt es schwarze Schafe, Betrüger, Verbrecher und Kriminelle, –– die wir deshalb nicht einmal ausbürgern können, - die bei uns aber ebenso Nestbeschmutzer sind.

Es ist nicht unsere von Gott gegebene Pflicht, dass wir, das Volk, uns als Richter in Einbürgerungsfragen aufzuführen haben. Es ist ein demokratischer Akt, den wir Bürger mit einer gewählten kommunalen Bürgerrechtskommission vollziehen können. Einer Kommission, in der alle politischen Gesinnungen vertreten sind. Das ist die Pflicht des Staates. Diese gewählte Kommission hat die Zeit und die Pflicht zu überprüfen, ob ein Ausländer sich anständig benommen hat, ob der Leumund einwandfrei ist und ob die Sprache kein Hindernis ist. Es wäre Anmassung zu glauben, wir Leute auf der Strasse könnten das beurteilen. Wir können keine Interviews führen mit ihnen und dürfen auch keine Überprüfungen anstellen. Wir sehen dann nur noch ein Passfoto und einen Lebenslauf – das reicht nicht für eine Beurteilung. Die Bürgerrechtskommission aber kann viel mehr: Eine detaillierte Prüfung auf Herz und Nieren.

Vergessen wir nicht unseren Stolz. Unseren Stolz auf die Tradition der Schweiz, die schon immer mitten in der Welt stand – als Anziehungspunkt für Ausländer. Für unternehmerisch denkende Ausländer. Dafür stehen die blühendsten Beispiele wie die Uhren- und Chemieindustrie, der Bankenplatz. Die Tradition der liberalen Schweiz: Unseren Stolz auf Anstand, Respekt und Toleranz. Unseren Stolz auf Neutralität, die für Fairness steht. Dass wir die Menschen fair behandeln und sie bei uns eine faire Chance bekommen. Verurteilen wir die Ausländer doch nicht von Beginn an, sondern gewähren wir ihnen einen neutralen professionellen Ablauf im Einbürgerungsverfahren.

Deshalb läuft es jetzt mit Bürgerrechtskommissionen richtig – das sagt auch die SVP-Spitze der Gemeinde Emmen, die durch ihre vielen Einbürgerungsgesuche national in die Schlagzeilen geriet. «Ausgerechnet aus jener Gemeinde, die mit diskriminierenden Urnenentscheiden die Kontroverse vor ein paar Jahren überhaupt erst losgetreten hat», wie der aktuelle Beobachter schreibt.
Darum sind Bürgerrechtskommissionen richtig:
- weil die Kommissionen aus Volksvertreterinnen und Vertretern besteht
- weil uns Bürgerinnen und Bürgern ein blosses Passfoto mit Lebenslauf für einen Urnenentscheid nicht genügt
– damit Einbürgerungstourismus in andere Gemeinden verhindert wird, denn der Schweizer Pass ist ein Qualitätsprodukt
– weil das Schweizer Bürgerrecht nicht auf dem Jahrmarkt nachgeworfen wird
– weil die Einbürgerungswilligen noch besser geprüft werden

Das sieht auch der Gemeindepräsident der Gemeinde Schwyz so –– auch er ein SVP-Mitglied. Er spricht sich offen dafür aus, dass das Bürgerrecht abschliessend vom Gemeinderat erteilt werden soll. In der Gemeinde Schwyz entscheidet eine aus Bürgerinnen und Bürgern jeder politischen Partei zusammengesetzte Kommission über die Einbürgerungsgesuche. Der Gemeinderat stellt Antrag, und die Gemeindeversammlung entscheidet urdemokratisch mit Handerheben wie an der Landsgemeinde abschliessend.

Deshalb: Um Schweizer Qualität zu garantieren (Pass und Sackmesser) braucht es eine Qualitätskontrolle: und das ist die Bürgerrechtskommission (nur Pass). Deshalb stimme ich am 1. Juni Nein zur Einbürgerungs-Initiative.

Nationalrat Andy Tschümperlin

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