Erhöhung der Kinderzulagen auf 200 Franken

25. September 1998 - Motion

Gemäss dem Regierungsprogramm wird das Gesetz und die Vollzugsverordnung über die Familienzulagen im Kanton Schwyz revidiert. Die Arbeiten sind bereits angelaufen, das Parlament soll im nächsten Jahr darüber befinden.

Die wissenschaftliche Studie des Nationalfonds über die Kinderkosten belegt eindrücklich, dass bei einer Gegenüberstellung der Kosten und Entlastungen der Ausgleich je nach Kinderzahl unterschiedlich aussieht.

Er kompensiert bei einem Ehepaar mit einem Kind rund ein Sechstel, mit zwei Kindern rund ein Fünftel und mit drei Kindern rund ein Viertel der direkten Kosten. Ausserdem steigt die Entlastung mit dem Einkommen, da die Steuerfreibeträge bei den hohen Einkommen frankenmässig stärker ins Gewicht fallen.

Die Autoren dieser wissenschaftlichen Studie kommen zum Schluss, das geltende System sei ungerecht und unwirksam, weil es nicht gezielt Familien entlastet, die eine Unterstützung nötig hätten. Sie plädieren für eine Abkehr vom Sozialversicherungsprinzip zum Versorgungsprinzip. Ihrer Meinung nach sollten nur noch Familien mit kleineren und mittleren Einkommen begünstigt werden.

Die unterzeichnenden Kantonsräte aus der SP-Fraktion beantragen dem Regierungsrat, das Versorgungsprinzip in der anstehenden Gesetzesrevision zu berücksichtigen und die Kinderzulagenbeiträge auf mind. 200 Franken zu erhöhen.

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