Soziale Herkunft und Chancengleichheit

26. Juni 2003 - Postulat

Rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Schweiz können gegen Ende der obligatorischen Schulzeit höchstens einen ganz einfachen Text verstehen und interpretieren. Einem Drittel von ihnen, das sind rund 7 Prozent aller Schulabgänger, fehlen selbst diese eingeschränkten Kompetenzen.

Die fünf Vertiefungsberichte, die die Steuerungsgruppe Pisa Schweiz als Reaktion auf die Pisa-Erhebung in Auftrag gab, zeichnen kein neues Bild: Der wichtigste Grund für die Leseschwäche vieler Jugendlicher und die grossen Leistungsunterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern bleibt ihre soziale und kulturelle Herkunft. Im internationalen Vergleich fällt auf, dass die Schweiz dort besonders schlecht abschneidet, wo es um den Zusammenhang des Berufsstatus des Vaters oder der Mutter mit der Leistung der Jugendlichen geht. Jugendliche, deren Eltern einen Beruf mit hohem Prestige und entsprechendem Gehalt ausüben, sind aus verschiedenen Gründen im Vorteil gegenüber anderen.

Die Resultate bringen es auf den Punkt: Ein grosser Teil der schulischen Leistung wird von Generation zu Generation weitervererbt. Die Leistung der Eltern bestimmt deren Berufsstatus, dieser wiederum hat beträchtlichen Einfluss auf die Leistung ihrer Kinder, womit sich der Kreis schliesst.

Diese Ergebnisse widersprechen der Volksschulverordnung.
In § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Volksschulen steht:
„Allen Jugendlichen sind ohne Rücksicht auf das Geschlecht, die Konfession, die soziale und regionale Herkunft die gleichen Bildungschancen zu gewährleisten.“

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat auf diese Berichte reagiert, sie stellt einen Aktionsplan mit fünf Handlungsfeldern vor. Entscheidend ist aber, was tatsächlich in den Kantonen umgesetzt wird. Darum lade ich den Regierungsrat ein, dem Kantonsrat einen Bericht vorzulegen, in dem die Massnahmen für den Kanton Schwyz aufgezeigt werden.

 

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