Der Jahr 2000–Anlass des Kantonsrates hat es gezeigt. Seit Jahrzehnten tragen Arbeitskräfte aus unterschiedlichen Ländern zum Wohlstand der Schweiz bei. Trotzdem sind viele von ihnen von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen. Vor allem Jugendliche von Eingewanderten, die die Volksschule beenden, spüren die Ausgrenzung bei der Suche nach einer Lehrstelle.
Die Schweizer Ausländerpolitik seit den 50er Jahren lässt sich weder pauschal in zwei Sätzen abhandeln noch war sie einseitig von der Schweiz bestimmt. Die Schweiz betrieb ausser nach dem sowjetischen Einmarsch in Ungarn und der Tschechoslowakei und dem Einmarsch der Chinesen in Tibet in der Einwanderungsfrage fast ausschliesslich eine Arbeitsmarktpolitik. Am deutlichsten kam und kommt diese Haltung beim Saisonnierstatut zum Ausdruck. Ausländerinnen und Ausländer werden praktisch ausschliesslich als Arbeitskräfte behandelt.
Wir stehen vor der gewaltigen Herausforderung, mit tiefgreifenden
gesellschaftlichen Veränderungen umzugehen. Im speziellen fordert
uns die multikulturelle Gesellschaft. Bis heute fehlt aber eine nationale
Integrationspolitik.
Am Jahr 2000-Anlass des Kantonsrates herrschte Einigkeit darüber,
dass es zwingend und auch notwendig ist, sich mit dem Thema „Integration
der ausländischen Bevölkerung“ auseinanderzusetzen.
Integration ist kein einseitiger Anpassungsprozess; sie basiert auf gegenseitiger sozialer und kultureller Annäherung. Integration beinhaltet eine angemessene Sicherung der materiellen Existenz, die Einbindung in öffentliche und private Beziehungsnetze, den Zugang zu Ressourcen des Bildungs- und Gesundheitssystems. Damit wird die Ausgrenzung mit ihren negativen Auswirkungen im Interesse aller und für die gesamte Gesellschaft reduziert. Dazu braucht es den politischen Willen aller Beteiligten.
Deshalb fordern wir den Regierungsrat auf, sich für folgende Massnahmen einzusetzen:
KR Andy Tschümperlin-Gamma
KR Elisabeth Meyerhans