Schaffung von SOS-Notfallplätzen für Kinder und Jugendliche

26. Juli 2002 - Postulat

Der Regierungsrat wird eingeladen, im Kanton Schwyz für die notfallmässige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Plätze zu koordinieren und zu schaffen. Dies ist allenfalls nach den Spitalregionen zu organisieren. Die Notfallunterbringung soll zeitlich befristet für längstens sechs Monate gewährleistet werden.

Begründung:

Leider zeigt die Erfahrung vieler Vormundschaftsämter und anderer Dienste, die sich für Kinder und Jugendliche im Kanton Schwyz engagieren, immer wieder, dass eine sofortige Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen dringend nötig ist. Dies vor allem im Rahmen der Kinderschutzmassnahmen zum Beispiel wegen familiärer Gewalt, wegen einer Einweisung von Eltern in Kliniken oder gar in Gefängnisse.

Die stationäre qualifizierte Betreuung dieser meistens psychisch belasteten Kinder ist bisher innerhalb von zwölf Stunden kaum zu bewerkstelligen. Zudem ist es für die jeweilige Vormundschaftsbehörde, die mehrheitlich aus Laien besteht und auf Grund des kleinen Bedarfs wenig routiniert ist, kaum möglich, sich innerhalb so kurzer Zeit über die Qualität des Pflegeplatzes ein seriöses Urteil zu bilden.
Die Aufgabe der Unterbringung obliegt bisher der Vormundschaftsbehörde (Art. 310 ZGB). Es ist jedoch weder sinnvoll noch effizient, wenn einzelne Gemeinden eigene Lösungen für Notplatzierungen schaffen müssten, darum soll eine regionale Lösung unter kantonaler Aufsicht erfolgen.

Art. 317 ZGB verlangt vom Kanton den Erlass entsprechender Vorschriften und die Koordination bezüglich Jugendhilfe. Dieser Vorstoss versteht sich unter diesem Aspekt.

Unter Berücksichtigung von Art. 316 ZGB und Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) sollten die Aufsichtsaufgaben angepasst und bezüglich SOS-Plätzen dem Kanton unterstellt werden.

Zusammenfassung:

Der Kanton schafft, koordiniert und unterhält ausreichende SOS-Notfallplätze (maximal sechs Monate) zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Somit wird eine qualifizierte Unterbringung für die erste Zeit gewährleistet und damit den Gemeinden ermöglicht, sich auf die längerfristige Platzierung der Kinder und Jugendlichen zu konzentrieren.

Otto Kümin, Pfäffikon
Andy Tschümperlin, Rickenbach

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