Schwyzer Personalpolitik – wie weiter?

31. Oktober 2000 - Postulat

Der Rücktritt des Schwyzer Polizeikommandanten Karl Walker überrascht nicht. Bereits im Februar 1996 verlangte die SP-Fraktion in einer Interpellation Auskunft darüber, wie die Regierung auf die Unterdotierung im Stellenplan der Kantonspolizei zu reagieren gedenke.

Die Antwort der Regierung veranlasste die SP bereits zu jenem Zeitpunkt, Kritik an der ausweichenden Haltung zur Aufstockung des Personalbestandes zu üben. Vier Jahre später müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung offenbar nicht bereit war, die nötigen Mittel zu bewilligen. Die Rechenschaftsberichte des Regierungsrates belegen, dass 1996 bis 1999 das Polizeikorps etwa in jenem Masse aufgestockt wurde, in dem Bevölkerung und Motorfahrzeugbestand anwuchsen.

Die Zielsetzung aus dem Regierungsprogramm 1997-2000 „Es ist denn auch eines der Ziele der Reorganisation der Kantonspolizei, die Präsenz der Polizei in den Dörfern und auf den Strassen zu erhöhen. Unter anderem zu diesem Zweck wird das Polizeikorps personell verstärkt.“ wurde jedoch verfehlt. Ganz zu schweigen von einer namhaften Verkürzung der Interventionszeiten, wie sie in andern Kantonen verwirklicht ist.

Der Personalmangel im Polizeidepartement ist nur die Spitze des Eisbergs, wie verschiedene prominente Kündigungen der letzten Jahre aufzeigen. Neben dem ungerechten Steuer- stösst auch der damit erzwungene Sparwettbewerb auf dem Buckel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verwaltung an seine Grenzen. Der Slogan „Schwyz hat die billigste Verwaltung im ganzen Land“, der bei Regierungsrat und bürgerlichen Fraktionen und Parteien bislang stolz die Runde machte, enthüllt endlich seinen Doppelsinn.

Alle Jahre reichen die Departemente die Stellenbegehren ein. Der Regierungsrat entscheidet, wie viele Stellen bewilligt werden. Eine Versachlichung der Diskussion wird dann erreicht, wenn die Zahlen der letzten 10 Jahren offen auf den Tisch gelegt werden.

Die Sozialdemokratische Kantonsratsfraktion fordert den Regierungsrat deshalb auf, Bericht zu erstatten

  1. in einer Auflistung die Stellenbegehren der Departemente und die durch die Regierung bewilligten Stellen aufzuzeigen;
  2. ob und wie Vorgesetzte, der Personaldienst bzw. die Departementsvorsteher bei Abgängen die Kündigungsmotive erheben und welche Gründe genannt werden;
  3. wie er in den letzten Jahren die Arbeitsplatzzufriedenheit des Personals der kantonalen Verwaltung erhoben hat und wie das Umfrageergebnis lautet;
  4. welche Auswirkungen das geltende Qualifikationssystem hat, sind genügend Mittel vorhanden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu motivieren;
  5. über die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Weiterbildung;
  6. über die Konkurrenzfähigkeit der Schwyzer Verwaltungs-Löhne;
  7. über Personaldotierungen vergleichbarer Kantone, Departemente, Verwaltungseinheiten;
  8. welche Schlussfolgerungen er hinsichtlich einer Steigerung der Attraktivität der kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin zieht.


Sozialdemokratische Fraktion
des Schwyzer Kantonsrates

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